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In 2019 verbessert der Bund die Sichtbarkeit von Drohnen


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Strenge Vorschriften2019 macht der Bund Drohnen besser sichtbar

VIDEO: Kay Wackwitz von Drone Industry Insights - #Trends #Drohnen #2019
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In der Schweiz gibt es über 100'000 Drohnen, die für Skyguide unsichtbar sind. Damit sich dies ändert, braucht bald jeder Drohnenpilot eine Lizenz.

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«Die stetig wachsende Anzahl Drohnen und Vorfälle mit gefährlichen Annäherungen (Airprox) und Kollisionen zwischen Drohnen und anderen Luftfahrzeugen sind bezeichnend für das bestehende Risiko und die zu lösenden Sicherheitsfragen»: Das sagt Urs Holderegger, Leiter Kommunikation beim Bazl.

«Die stetig wachsende Anzahl Drohnen und Vorfälle mit gefährlichen Annäherungen (Airprox) und Kollisionen zwischen Drohnen und anderen Luftfahrzeugen sind bezeichnend für das bestehende Risiko und die zu lösenden Sicherheitsfragen»: Das sagt Urs Holderegger, Leiter Kommunikation beim Bazl.

Keystone/Symbolbild

Deshalb werden bald strenge Vorschriften eingeführt: Jeder Drohnenpilot muss eine Lizenz erwerben und sich registrieren lassen. So werden Drohnenpiloten identifizierbar und ihre Fluggeräte auf dem Radar sichtbar.

Deshalb werden bald strenge Vorschriften eingeführt: Jeder Drohnenpilot muss eine Lizenz erwerben und sich registrieren lassen. So werden Drohnenpiloten identifizierbar und ihre Fluggeräte auf dem Radar sichtbar.

Keystone/Jean-christophe Bott

«Es ist vorgesehen, dass Drohnenpiloten ihre Drohne vor dem ersten Flug über ihr Smartphone mittels Handynummer und Identifikation ihrer Person registrieren», sagt Holdener.

«Es ist vorgesehen, dass Drohnenpiloten ihre Drohne vor dem ersten Flug über ihr Smartphone mittels Handynummer und Identifikation ihrer Person registrieren», sagt Holdener.

Keystone/Christian Beutler

Im Frühling 2018 wurde bekannt, dass Skyguide in Zusammenarbeit mit Airmap und dem Bazl den sogenannten U-Space einführen wird, ein nationales Luftverkehrsmanagement. Ziel ist es, Drohnenpiloten zu identifizieren, den Drohnenverkehr zu regeln und die Drohnen im Luftverkehr für Skyguide, aber auch für jedermann sichtbar zu machen. Es war die Rede davon, dass Drohnen mit einem Chip ausgestattet sein sollen und sich die Piloten per Smartphone registrieren und so ihren Flugplan eingeben, der bewilligt oder abgelehnt werden kann.

U-Space solle bereits 2019 eingeführt werden, verkündete Skyguide im März 2018. Vom Bazl-Mediensprecher wollten wir nun wissen, wie konkret diese kurzfristigen Pläne sind und welche Vorschriften künftig eingehalten werden müssen, wenn man eine Drohne nutzen will.

Urs Holderegger, warum will das Bazl überhaupt eine Registrationspflicht für Drohnenpiloten?

Die Registrationspflicht ist eine wichtige Voraussetzung für den U-Space, damit Drohnen überhaupt in das Luftfahrtsystem eingegliedert werden können. Damit lassen sich Bewilligungsabläufe – zum Beispiel das Fliegen in der Nähe von Flugplätzen – oder professionelle Flüge für Transporte oder Vermessungen deutlich vereinfachen. Zudem hilft es den Behörden, fehlbare Drohnenpiloten zu identifizieren.

Wird U-Space mit der Registrationspflicht für Drohnenpiloten nun wie angekündigt per 2019 eingeführt?

Die Flugsicherung Skyguide entwickelt zurzeit mit Technologiepartnern das neue Luftverkehrsmanagementsystem für den U-Space. In der Schweiz möchten wir U-Space bereits 2019 punktuell einsetzen. Davon sind in erster Linie professionelle Einsätze betroffen. Eine allgemeine Registrierungspflicht ist für 2019 noch nicht vorgesehen, da einerseits der Prozess in der EU stockt und andererseits die rechtlichen Grundlagen in der Schweiz dafür geschaffen werden müssen.

Wie genau wird die Registrationspflicht für Drohnenpiloten nun umgesetzt?

Die Registrierung von Drohnen und deren Halter wird elektronisch erfolgen. So ist vorgesehen, dass Drohnenpiloten ihre Drohne vor dem ersten Flug über ihr Smartphone mittels Handynummer und Identifikation ihrer Person registrieren. Ein Chip an der Drohne, wie ursprünglich angekündigt, wird nicht nötig sein.

Müssen alle Drohnen registriert werden oder nur solche, die neu gekauft werden?

Die EU-Regulierung sieht eine Registrierung aller Drohnen ab 250 Gramm vor. Grundsätzlich sind davon auch etwas ältere Modelle betroffen. Vermutlich wird es eine Übergangsfrist geben, Genaues weiss man aber noch nicht.

Wird die Registrationspflicht auch für Hobbypiloten gelten, die abseits von Flugverbotszonen und Kontrollzonen (CTR) fliegen, wo derzeit keine Einschränkungen gelten?

Ja, nur mit der Erfassung sämtlicher Drohnen im System kann die für die Sicherheit im Luftraum notwendige Transparenz hergestellt werden.

Welche Sanktionen drohen, wenn Piloten ohne Registrierung fliegen?

Die Einführung einer neuen Bewilligungspflicht auf gesetzlicher Basis ist in grossem Masse eine kommunikative Herausforderung. Wir wollen deshalb mit einer breit angelegten Infokampagne möglichst viele Drohnenpiloten auf die neue Regelung aufmerksam machen. Während einer bestimmten Frist muss der Halter einer Drohne die Registrierung vornehmen. Nach Verstreichen dieser Frist macht sich ein Drohnenpilot ohne Registrierung als Schwarzflieger strafbar und muss mit einer Busse rechnen.

Ist die Registrationspflicht mit Kosten für Drohnenpiloten verbunden?

Ob und in welchem Umfang die geplante App kostenpflichtig wird, können wir noch nicht sagen. Die Kosten werden sicher nicht hoch ausfallen.

Neben der Registrations- soll ab 2019 zudem eine Lizenzpflicht für Drohnenpiloten in der Schweiz eingeführt werden. Wird diese Lizenzpflicht wie angekündigt im nächsten Jahr umgesetzt?

Künftig ist sowohl für kommerzielle als auch für Hobby-Drohnenpiloten eine Fluglizenz erforderlich. Für die Ausstellung einer Fluglizenz für Drohnen müssen zuerst die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die europäische Agentur für Flugsicherheit (Easa) erarbeitet derzeit ein entsprechendes Gesetz. Da die Schweiz in der Luftfahrt weitgehend EU-Recht übernimmt, wird das Gesetz auch hierzulande Anwendung finden. Wir rechnen aber frühestens Anfang 2020 damit.

Wie genau kann diese Lizenz erworben werden und wie wird man sich damit ausweisen können?

Die Idee ist, dass Drohnenpiloten künftig online mittels E-Learning-Kursen ein Zertifikat erwerben und bei erfolgreicher Absolvierung die Fluglizenz zu Hause ausdrucken können. Die Lizenzierung bezweckt in erster Linie, dass sich Drohnenpiloten mit den Grundlagen des Drohnenfliegens sowie den geltenden Rechtsgrundlagen und Sicherheitsbestimmungen vertraut machen. Dabei unterscheiden sich allerdings die an Hobbypiloten gestellten Anforderungen zu jenen an kommerzielle Drohnenpiloten. Letztere müssen nebst einer umfangreicheren Theorie- zusätzlich eine praktische Ausbildung absolvieren.

Die technische Entwicklung zeigt, dass Drohnen immer leichter werden und von der Verordnung des Uvek über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien deshalb nicht mehr erfasst werden. Gibt es Bestrebungen, dass die Gewichtsgrenze nach unten korrigiert wird?

Die EU-Regulierung sieht die Untergrenze bei 250 Gramm.

Heute gilt in Zonen mit Einschränkungen (CTR) rund um Flughäfen eine Obergrenze von 150 Metern, ausserhalb von diesen gibt es keine Vorschriften. Wird es künftig auch Verordnungen in Sachen Flughöhe von Drohnen geben?

Der Trend zeigt, dass der Luftraum durch bemannte und unbemannte Fluggeräte immer intensiver genutzt wird und sich die Technologie rasant weiterentwickelt. Die EU-Verordnung sieht eine Maximalhöhe für Hobbydrohnen von 120 Metern über Grund vor. Dies macht für kleine Drohnen Sinn, da sie dann von blossem Auge nicht mehr gut erkennbar sind.

Welches Risiko stellen die aktuell noch wenig restriktiven Regeln und die zehntausenden Hobbypiloten für die Sicherheit aus Ihrer Sicht dar?

Die stetig wachsende Anzahl Drohnen und Vorfälle mit gefährlichen Annäherungen (Airprox) und Kollisionen zwischen Drohnen und anderen Luftfahrzeugen sind bezeichnend für das bestehende Risiko und die zu lösenden Sicherheitsfragen. Mit den neuen Regelungen wollen wir diese Risiken so weit wie möglich reduzieren. Technisch lässt sich das relativ gut bewerkstelligen. Doch die neuen Vorschriften erzielen nur dann ihre Wirkung, wenn sich die Menschen daran halten. Der Drohnenpilot von heute und morgen trägt also eine wichtige Verantwortung, damit der Luftraum für alle insgesamt sicherer wird.

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Author: Ashley Jackson

Last Updated: 1703898242

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